Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die OISE Sprachtraining (Deutschland) GmbH ist Veranstalter von Sprachtrainings-/Sprachreisen. Deren Teilnahmebedingungen gelten für alle Erwachsenen und Schüler der OISE und lauten wie folgt:

 

Anmeldung

Bitte schicken Sie das Anmeldeformular möglichst frühzeitig an die folgende Adresse:

OISE Sprachtraining (Deutschland) GmbH

Poststrasse 48, D-69115 Heidelberg

 

Letzter Zeitpunkt der Anmeldung

Ostern und Sommer: 4 Wochen vor Kursbeginn. Spätere Anmeldungen können wir nur dann noch annehmen, wenn freie Plätze zur Verfügung stehen. Kurse für Erwachsene sind ganzjährig möglich und unterliegen bei freien Kapazitäten lediglich der terminlichen Einschränkungen durch die genannten Kursanfangstage.

 

Anschrift der Gastfamilie

Die Anschrift Ihrer deutschen Gastfamilie erhalten Sie spätestens 5 Tage vor Abreise. Bitte sehen Sie von telefonischen Voranfragen bezüglich der Gastfamilie ab. Teilnehmer, die ihre Anreise selbst buchen bzw. organisieren, werden gebeten, ihren Gastfamilien die ungefähre Ankunftszeit mitzuteilen.

 

Abschluss des Vertrags/Zahlungsbedingungen

Nach Erhalt Ihrer Anmeldung werden wir Ihre Buchung unverzüglich bearbeiten. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Mit der Reisebestätigung/Rechnung erhalten Sie einen Reisepreissicherungsschein gemäß § 651 k BGB, soweit es sich nicht lediglich um reine Sprachkurse ohne Unterkunft und Beförderungsleistungen handelt. Bitte überweisen Sie nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung einen Betrag von 15 % des Reisepreises, höchstens aber €250,- unter Angabe der Buchungsnummer und des Teilnehmers auf das in der Rechnung angegebene Konto. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig.

 

Rücktritt

Wenn Sie vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, können wir einen angemessenen Ersatz unserer Aufwendungen für die getroffenen Reisevorkehrungen berechnen. Wir haben diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt. Bei der Berechnung der Rücktrittspauschale haben wir gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnliche mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, uns gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.  Die Rücktrittsgebühren belaufen sich in der Regel:

Bei Buchung mit organisierter Anreise: Stornierung bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%, ab dem 29. Tag 35%, ab dem 10. Tag 45% des Reisepreises.

Bei Buchung ohne Anreise: bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%, ab dem 29. Tag 35%, ab dem 10 Tag 50% des Reisepreises.

 

Vorzeitiger Abbruch eines Kurse

-        Beim vorzeitigen Abbruch von Kursen mit einer Gesamtdauer von bis zu 4 Wochen können keine Kursgebühren erstattet werden.

-        Beim vorzeitigen Abbruch von Kursen mit einer Gesamtdauer von mindestens 5 Wochen muss der Schulleitung spätestens 10 Tage vor der Rückreise eine schriftliche Stornierung vorgelegt werden. In diesen Fällen wird zusätzlich eine Stornierungsgebühr in Höhe von einer Kurswoche fällig. Das Restguthaben wird dem Teilnehmer/der Teilnehmerin nach Kursende, d.h. dem ursprünglich gebuchten Abreisedatum, rückerstattet.

-        Langzeitstudenten, die ihren Kurs für 1 oder 2 Wochen für einen Kurzurlaub unterbrechen möchten, werden gebeten den Studienleiter spätestens zwei Wochen vorher schriftlich zu informieren. Die Rückerstattung für solche Ausfallzeiten erfolgt nach Kursende.

 -        Für Umbuchung von Kursen im Rahmen freier Kapazitäten werden keine Umbuchungsgebühren berechnet.

-        Teilnehmer können gebuchte Kurse nur zugunsten bestehender OISE-Kurse umbuchen.

-        Teilnehmer erhalten keine Rückerstattung wenn sie gebuchte Kurse zugunsten von Kursen niedrigeren Wertes umbuchen

-        Teilnehmer, die ihren gebuchten Kurs zugunsten eines höheren Wertes umbuchen, wird der Differenzbetrag berechnet. Dieser Betrag ist sofort fällig.

 

Versicherung

-        Allen Teilnehmern wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (innerhalb von 8 Tagen nach Buchungsbestätigung) empfohlen. Wir verweisen hierbei ausdrücklich auf die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherungsgebers.

 

 Rücktritt durch den Reiseveranstalter

-        Erhält OISE vor Reisebeginn oder während des Aufenthalts Kenntnis von wichtigen, in der Person des Teilnehmers liegenden Umständen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen (z. B. kriminelle Handlungen wie Ladendiebstahl, Rauschgiftbesitz und –konsum etc.; geistige u. körperliche Behinderungen, die nicht auf dem Anmeldeformular angegeben wurden und wir daher keine geeigneten Vorbereitungen treffen konnten ) sind wir berechtigt, vom Reisevertrag unverzüglich zurückzutreten. In einem solchen Fall steht OISE ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Rücktrittspauschale zu. Dem Teilnehmer bleibt vorbehalten, OISE gegenüber nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Nach Kursbeginn werden etwaige ersparte Aufwendungen zurückerstattet. Weiterhin hat OISE das Recht, Teilnehmer bei schlechtem Betragen, die zu einer erheblichen Störung des Kurses führt oder zu führen droht, zu verwarnen und bei Wiederholung auf deren Kosten zurück zu befördern.

 

Haftung des Reiseveranstalters

 (1) Rahmen

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für

-         die gewissenhafte Kursvorbereitung;

-         die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;

-         die Richtigkeit der Beschreibungen aller in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Leistungen;

-         die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen


(2) Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Kurspreises beschränkt (§ 651 h BGB), soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistungsträger herbeigeführt wurde und es sich nicht um einen Körperschaden handelt. Etwaige darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben hiervon unberührt

 

(3) Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
 

(4) Haftung für Fremdleistungen
Wir haften nicht für vermittelte Fremdleistungen (Ausflüge, Mietwagen etc.), die wir auch ausdrücklich als solche bezeichnet haben. Dies gilt auch, wenn die Reiseleitung an einer solchen Leistung teilnimmt.

 

Gewährleistung

Wir informieren Sie über Ihre Verpflichtung einen aufgetretenen Mangel uns unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass uns vor der Kündigung des Vertrages (§651 e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.

 

Ausschlussfrist

Sie sind mit Ansprüchen uns gegenüber ausgeschlossen, soweit Sie diese nicht innerhalb der folgenden Fristen möglichst schriftlich gegenüber uns geltend machen:

 

(1) Vertragliche Ansprüche
Sämtliche in Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche müssen sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei uns geltend machen.

(2) Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit kein Personenschaden vorliegt

          Ansprüche aus unerlaubter Handlung müssen, soweit es sich um keinen um keine Verletzung des Körpers,

          der Gesundheit oder der Freiheit handelt innerhalb von einem Monat nach vertraglich vereinbarte

          Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend gemacht werden.

(3) Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Personenschaden

      Bei Personenschäden sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei uns möglichst

      schriftlich, innerhalb von einem Monat nach vertraglich vereinbartem Reiseende geltend zu

      machen, soweit Kenntnis von Schädiger und schädigendem Ereignis innerhalb der

      vertraglichen Kurszeit besteht oder eine Kenntnis hätte bestehen müssen.

      Bei einer späteren Kenntnis von Schädiger und schädigendem Ereignis oder einem späterem Zeitpunkt an

      dem eine Kenntnis hätte bestehen müssen, sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei uns möglichst

      schriftlich, innerhalb von einem Monat  nach diesem Zeitpunkt geltend zu machen. Dies gilt keinesfalls,

      soweit ein Schaden durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen grob verschuldet wurde.

 

Verjährung

(1) Vertragliche Ansprüche
     Vertragliche Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in 2 Jahren. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in 1 Jahr.

Die Verjährung vertraglicher Ansprüche beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

(2) Ansprüche aus unerlaubter Handlung

Soweit keine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vorliegt und diese weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns oder einem Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in 1 Jahr.

 

(3) Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis die Fortsetzung der Verhandlungen von einer der Vertragsparteien verweigert wird. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten

OISE weist auf Pass- und Visaerfordernisse und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes hin, über die wir vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsabschluß und vor Reisebeginn unterrichten. Diese Informationen gelten ausschließlich ohne Besonderheiten von Doppelstaatsbürgerschaften etc. Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Reiseveranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.

   Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten

   des Reisenden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Reisende

   nicht kostenfrei zurücktreten.

 

Nach Eingang der Anmeldung wird OISE, sofern erforderlich, für die Beschaffung der Visa ein Einladungsschreiben an die Botschaft senden. Die Kosten einer Eilzustellung gehen zu Lasten des Antragstellers.

 

Abtretung

Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.

 

Datenschutz und Sonstige Bestimmungen

Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.  Die sinnbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.


Allgemeine Bestimmungen

Einzelheiten des Prospekts entsprechen dem Stand der Drucklegung, ein Irrtum wird vorbehalten. Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Vertrages.

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Soweit bei Klagen des Kunden gegen uns im Ausland für die Haftung von uns dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen der Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Sie können uns an unserem Firmensitz in Heidelberg verklagen.

Für Klagen gegenüber Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Heidelberg vereinbart.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare nicht abdingbare Bestimmungen des Mitgliedsstaats der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als diese Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen gesetzlichen Vorschriften

 

Reiseveranstalter: OISE Sprachtraining (Deutschland) GmbH

Poststraße 48, D-69115 Heidelberg

 

Alle Informationen sind zum Zeitpunkt der Drucklegung korrekt.